Rottweiler Verbot - Hundetraining-Weinfelden

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Medienmitteilung 19.12.2024

Der Regierungsrat hat entschieden, die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Der Entscheid erfolgt zum Schutz der Bevölkerung nach zwei aktuellen, tragischen Beissvorfällen mit Rottweilern, bei denen insbesondere Kinder schwer verletzt wurden.
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  • Bewilligungspflicht für aktuelle Rottweiler-Haltende
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Nach dem Vorfall Ende Oktober in Adlikon, bei dem ein Rottweiler mehrere Personen, darunter zwei Kinder, verletzte, kam es Anfang Dezember in Winterthur zu einem weiteren Vorfall mit der gleichen Hunderasse. Ein fünfjähriges Kind erlitt dabei schwere Kopfverletzungen und musste operiert und hospitalisiert werden.
In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind seit 2009 unter § 5 Hunderassen der Rassetypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar. Aus diesen Gründen wird der Rottweiler ab dem 1. Januar 2025 auf die Rassetypenliste II aufgenommen.
Bewilligungspflicht für aktuelle Rottweiler-Haltende
Im Kanton Zürich sind derzeit rund 350 Rottweiler registriert, was etwa 0,5 Prozent der Hundepopulation entspricht. Für aktuelle Halterinnen und Halter dieser Rottweiler besteht die Möglichkeit, eine Haltebewilligung zu beantragen. Dafür ist innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung ein entsprechendes Gesuch beim Veterinäramt einzureichen. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht. Zum Schutz der Bevölkerung werden Rottweiler im Rahmen des Bewilligungsvorgangs einer Wesensbeurteilung unterzogen, um dessen Gefährdungspotenzial zu bewerten. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung der Halterinnen und Halter auf ihre Eignung gemäss § 25 der Hundeverordnung. Bei Erfüllung aller Anforderungen können bereits registrierte Rottweiler weiterhin gehalten werden. Weitere Informationen für Halterinnen und Halter von Rottweilern finden Sie auf der Webseite des Veterinäramtes.
Regierungspräsidentin Natalie Rickli: «Hundehaltende tragen eine grosse Verantwortung und die meisten nehmen diese gut wahr. Das Rottweiler-Verbot dient als präventive Massnahme nach schweren Vorfällen, insbesondere mit Kindern. Zusätzliche Sicherheit wird die Überprüfung der aktuellen Rottweiler-Haltenden durch das Veterinäramt geben.»

Veterinäramt «Hunde»
Regierungsratsbeschluss Nr. 1329/2024

Vollständiger Link: Rottweiler Verbot
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